Gehören Hausdurchsuchungen ab August 2009 bald zum Alltag in Deutschland?

Eines vorweg: Dieses Thema geht jeden Bundesbürger an, der im Internet surft, und deshalb erscheint es mir auch wichtig, darüber zu bloggen.

Die Rede ist von den Web-Sperren, die ab August 2009 in Kraft treten und dazu beitragen sollen, Zugriffe auf Seiten mit kinderpornographischen Inhalten zu unterbinden. Was sich zunächst gut anhören mag, ist nichts anderes als der erste Schritt zur Zensur des Internets in Deutschland. Schon lange geht es nicht mehr um den Schutz von Kindern, sondern um auf den Aufbau einer Zensurinfrastruktur, deren Vorreiterin wissentlich oder unwissentlich die gute Frau von der Leyen war.

Nun, was steckt denn eigentlich genau dahinter? Ganz einfach: In Zukunft wird das BKA eine Sperrliste pflegen, die Links auf Seiten mit KiPo-Inhalten enthält. Da niemand außer dem BKA diese Liste kennt und sie überdies streng geheim ist, kann es durchaus passieren, daß auch harmlose Seiten auf diese Liste geraten. Wie auch immer: Sobald eine Webseite angesurft wird, die auf dieser Liste steht, erscheint ein großes STOP-Schild im Browser, und möglicherweise beginnen damit schon die Probleme für denjenigen, der – absichtlich oder unabsichtlich – eine Seite im Internet aufsuchen wollte.

Warum Probleme? Ganz einfach: Jeder Zugriff wird gelogged, u.a. auch die IP-Adresse. Nun definiert zwar §5 des Gesetzes, daß derartige Daten nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen, doch andererseits können diese von der Polizei in Verdachtsfällen bei den ISPs abgefragt werden, und spätestens hier sollten eigentlich bei jedem die Alarmglocken klingeln – wer definiert, was ein Verdachtsfall ist?

Wer nun glaubt, daß sich das alles nach Schauermärchen anhört, der sollte sich über folgende Fakten bewußt sein:

  • Das BKA soll gemäß dem “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” Webseiten nach eigenen Ermessen auf die Schwarze Liste setzen dürfen
  • Eine Kontrolle darüber, welche Webseiten auf diese Sperrliste gelangen, findet so gut wie nicht statt – die alibimäßige stichprobenartige Kontrolle pro Quartal durch ein Gremium kann allenfalls als Witz eingestuft werden!
  • Rein theoretisch kann jede beliebige Webseite auf die Sperrliste gelangen, wenn das BKA der Meinung ist, daß sie dort hingehört

Alles in allem ist mein persönliches Fazit, daß wir in Deutschland einer sehr traurigen Entwicklung entgegensteuern. Bereits jetzt stehen die nächsten Wünsche zur Kontrolle – oder besser gesagt zur Zensur – weiterer Webseiten im Raum. Killerspiele und Haßseiten sollen als nächstes in den Fokus rücken, wenn es nach den Wünschen diverser Politiker und Organisationen geht, und damit haben wir das Ende der Fahnenstange sicher noch nicht erreicht.

Glücklicherweise gibt es immer noch die Möglichkeit, sich mehr oder weniger anonym im Internet zu bewegen, und dazu gehört auch die Option, so wenig wie möglich Spuren mit seiner eigenen IP-Adresse zu hinterlassen. Hier geht es meiner Meinung schon mehr oder weniger um den eigenen Selbstschutz, und dafür gibt es entsprechende Werkzeuge, die auch erschwinglich sind.

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